Hinweis: Verbotszonen in Eislingen für Silvesterfeuerwerk
20.12.2016
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie von Fachwerkhäusern und Häusern mit Reetdächern kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Darüber hinaus wird durch eine Allgemeinverfügung der Stadt Eislingen das Abbrennen in der Nähe von fünf Firmen (Zeller + Gmelin GmbH & Co. KG, Johs. Koch GmbH & Co. KG, Fetzer Rohstoffe + Recycling GmbH, Benecke-Kaliko AG und Landhandel Wolfgang Wahl) untersagt, da dort brandempfindliche Stoffe lagern.
Quelle: Filstalexpress.de, Eislingen: Verbotszonen für Silvesterfeuerwerk