Richtiger Umgang mit Feuerwerk
Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern zum Vermeiden von Verletzungen und Bränden
An Silvester wird gefeiert und das Neue Jahr „eingeschossen“. Jedes Jahr
passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Ohren sind
besonders gefährdet. Und Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen.
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aber auch zum Schutz
für Leben, Gesundheit und Sachwerte, wie z.B. Gebäude, Einrichtungen und
Möbel, beachten Sie beim Umgang mit Feuerwerkskörpern bitte die folgenden
Hinweise:
- Achten Sie beim Kauf von pyrotechnischen Artikeln auf die Gefahrenklasse. Feuerwerkskörper werden,
gemessen am Grand ihrer Gefährlichkeit, in 4 Klassen eingeteilt:
- Klasse I : Feuerwerksspielwaren (Aufdruck BAM-P I)
- Klasse II : Kleinfeuerwerk ( Aufdruck BAM-P II)
- Klasse III : Mittelfeuerwerk (Aufdruck BAM-P III)
- Klasse IV : Großfeuerwerk
Feuerwerkskörper der Klassen III und IV dürfen ohne besondere behördliche Erlaubnis weder verkauft noch
abgebrannt werden.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist nur in der Zeit vom
31. Dezember 18.00 Uhr bis zum 1. Januar 01.00 Uhr erlaubt. Feuerwerkskörper
und Raketen dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden.
- Lesen Sie sich in jedem Fall vor dem Umgang mit den Feuerwerkskörpern die
Gebrauchsanweisung des Herstellers durch. Auch bei Feuerwerksartikeln der
Klasse I , zum Beispiel Tischfeuerwerk, ist es wichtig zu wissen, ob ein
Abbrennen des Feuerwerkskörpers in der Wohnung ausdrücklich erlaubt ist.
- Das Verwenden von Signalmunition oder sonstiger Munition aus Schusswaffen
jeder Art stellt eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar und
ist gem. des Waffengesetzes verboten.
- In der Silvesternacht sollten Sie sämtliche Lüftungsklappen und Fenster
schließen. Für Büro- und Betriebsräume, Lager, Ställe, Schuppen, Garagen
gilt das gleiche.
- Die Mehrzahl der Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien gezündet werden.
Feuerwerkskörper die in Treppenhäuser oder Wohnungen gezündet werden können
einen Brand entfachen. Das entzünden von Feuerwerkskörper auf Balkonen kann
ebenfalls häufig zu Bränden führen.
- Halten Sie keine Feuerwerkskörper wie z.B. Kanonenschläge, Donnerschläge
oder Böller in der Hand, sondern legen Sie sie im Freien auf den Boden und
zünden Sie sie dann mit „langem Arm“ an. Nach dem Anzünden sollten Sie
einen ausreichendenden Sicherheitsabstand von 3 bis 4 Metern haben.
Feuerwerkskörper und Raketen nicht unkontrolliert wegwerfen.
Feuerwerkskörper niemals auf Menschen werfen.
- Starten Sie auch keine Raketen aus der Hand., sondern nur aus einer auf den
Boden gestellten Flasche. Die Flasche muss so aufgestellt werden, dass die
Rakete nach dem zünden ungehindert aufsteigen kann. Raketen deren Stöcke
bestätigt sind, dürfen nicht gezündet werden, da deren Flugbahn unberechenbar
ist. Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden.
- Feuerwerksartikel der Klasse II niemals an Kinder und Jugendliche weitergeben.
Kinder sollten während des Feuerwerks in der Silvesternacht nicht
unbeaufsichtigt bleiben.
- In der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders leicht in Brand
geraten können, dürfen Feuerwerkskörper nur im ausreichenden Abstand und
unter Berücksichtigung der Windrichtung gezündet werden.
- Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst, oder verändern Sie niemals die
Bestandsteile von bereits vorhandenen Feuerwerkskörper. Es können hierbei
unvorhersehbare Gefahren entstehen.
- Feuerwerkskörper sollten in der Silvesternacht in fest verschließbaren
Taschen aufbewahrt werden. Nach der Entnahme eines Feuerwerkskörpers sollte
der Vorratsbehälter sofort wieder fest verschlossen werden. Bewahren Sie
niemals die Feuerwerkskörper Körpernah auf.
Sollte trotz aller Vorsicht es denn noch zu einem Feuer gekommen sein, bewahren Sie Ruhe und alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr.